Militär Rettung mit Hund

Der Dienst für die Gemeinschaft

Was will die Initiative?

Die Initiative will die heutige Wehrpflicht zu einem Dienst für alle weiterentwickeln.

Nicht mehr nur Männer im Militär, sondern ALLE leisten künftig einen Einsatz für die Gemeinschaft und die Sicherheit. Ob in der Armee oder im Zivilschutz – deren Bestände ausdrücklich im Initiativtext gesichert und gestärkt werden – oder in Bereichen wie Umwelt- und Katastrophenschutz, Cyberabwehr, Bildung, Landwirtschaft oder sozialer Betreuung: Jede Person engagiert sich dort, wo sie gebraucht wird und wo sie ihre Stärken am besten einbringen kann.

So wird die Verantwortung fair verteilt, die Hilfsbereitschaft gestärkt und die Schweiz krisenfester – und so das volle Potenzial unseres Landes entfaltet.

Die Umsetzung baut auf dem bewährten System auf: gleiche Dienstdauer, Sold und Entschädigung für Dienstleistende, Ersatzabgabe für andere.

Vorstellung der Volksinitiative Service Citoyen

Das Dienstpflichtsystem

In der nachfolgenden Infografik siehst du weshalb mit der Annahme der Service Citoyen Initiative viel mehr Menschen einen Dienst leisten werden.

Infografik erklärt

In der ersten Infografik wird das heutige Milizsystem dargestellt: Ein Mann wird rekrutiert. Ist er militärdiensttauglich, leistet er Militärdienst; bei Gewissenskonflikt wechselt er in den zivilen Ersatzdienst. Ist er nicht militärdiensttauglich, gibt es drei Wege: untauglich (volle Ersatzabgabe), schutzdiensttauglich (Zivilschutz und teilweise Ersatzabgabe) oder erhebliche Behinderung (keine Dienstpflicht). Frauen sind rechts separat dargestellt: sie sind nicht verpflichtet. Das Kreisdiagramm zeigt:

  • rund 20 % leisten Militärdienst,
  • etwa 10 % leisten Zivildienst,
  • rund 5 % leisten Zivilschutz,
  • und gut 65 % leisten keinen Dienst.

Das Kreisdiagramm verdeutlicht also: Nur ein kleiner Teil (35%) dient heute in Armee/Zivildienst/Zivilschutz, der grösste Teil (65%) leistet keinen Dienst.

Die zweite Infografik zeigt das Modell von Service Citoyen: Alle Menschen (Frauen wie Männer) durchlaufen Fähigkeits-, Präferenz- und Bedarfscheck. Daraus folgt die Dienstzuweisung in Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienste. Bei erheblicher Behinderung besteht keine Dienstpflicht, und wer nicht dient, entrichtet eine Wehrpflichtersatzabgabe.

Das pinke Kreisdiagramm oben links ist nahezu gefüllt – es zeigt, dass praktisch alle Menschen (über 95%) einen Beitrag für die Schweiz leisten, wenn die Service Citoyen Initiative angenommen wird.

Initiativtext

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (RS 101) wird wie folgt geändert:

Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt

  1. Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.
  2. Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.
  3. Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:
    • a. die Armee;
    • b. den Zivilschutz.
  4. Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
  5. Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.
  6. Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
  7. Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

Art. 61 Abs. 3–5

Aufgehoben

Art. 197 Ziff. 13

13. Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.

Initiativtext Absatz für Absatz

Die Initiative ist eine pragmatische und ausgeglichene Reform der Dienstpflicht, wie sie sich laut ETH-Studie «Sicherheit 2025» zwei Drittel des Volks wünschen.

Anstelle einer Dienstpflicht, die heute allein auf taugliche junge Schweizer Männer beschränkt ist, leisten im Service Citoyen alle – nach ihren Kräften – einen Beitrag zur Sicherheit und zur Bewältigung öffentlicher Aufgaben in der Schweiz (Abs. 1). So werden die Anzahl und Vielfalt der aufgebotenen Personen erhöht. 

In Ergänzung zur schulischen und beruflichen Ausbildung leisten alle junge Menschen einen Dienst (Service Citoyen) der ihnen die Grundlagen der Sicherheit vermittelt: in Notlagen zu reagieren, Erste Hilfe leisten, sich im Internet schützen, im Team arbeiten und Verantwortung übernehmen.

Dieser Dienst von analoger Dauer wie der heutige wird in der Armee, im Zivilschutz oder in anderen gleichwertigen Milizbereichen geleistet. Welche Aufgaben innerhalb des Milizdienstes künftig für die Sicherheit und den Zusammenhalt relevant sind, bestimmt der Gesetzgeber, etwa in der Katastrophenvorsorge, Betreuung oder für die Ernährungssicherheit (Abs. 2). Der Dienst bringt junge Menschen aus verschiedenen Regionen und Hintergründen zusammen.

Der Service Citoyen ist so umzusetzen, dass der Bestand von Armee und Zivilschutz gesichert ist (Abs. 3).

Wie im heutigen System erhalten die durch diesen Dienst aufgebotenen Personen Sold und Entschädigung (Abs. 6), während die übrigen eine Ersatzabgabe entrichten (Abs. 4).

Das Parlament entscheidet unter Vorbehalt eines ev. Referendums, ob und nach welchen Kriterien und Bedingungen Personen ohne Schweizer Pass in den Service Citoyen einbezogen werden und im Falle einer Dienstverweigerung eine Abgabe entrichten müssen (Abs. 5).

Dienstleistende, die gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben wie heute für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes (Abs. 7).

Warum JA stimmen am 30. November?

Sicherheit garantiert

Die Initiative sichert den Bestand von Armee und Zivilschutz – und baut gleichzeitig neue Kapazitäten in entscheidenden Bereichen auf: Katastrophenschutz, Cyberabwehr, Bildung, Landwirtschaft oder Gesundheitswesen. So bleibt die Schweiz sicher und krisenfest.

100% Potenzial der Schweiz mobilisiert

Mit der Initiative leisten alle einen Beitrag – Frauen und Männer, militärisch und zivil. Ob als Soldat, Rettungsschwimmerin, Zivilschützer oder Feuerwehrfrau: Jede und jeder hilft dort, wo die Schweiz am meisten Unterstützung braucht. So wird Verantwortung fair verteilt und der Zusammenhalt gestärkt.

Erfahrungen fürs Leben und den Beruf

Raus aus der Komfortzone – hinein ins echte Leben: draussen sein, Menschen kennenlernen, gemeinsam anpacken, Verantwortung übernehmen, Schlüsselkompetenzen erwerben. Im Dienst lernen alle jungen Erwachsenen – Frauen wie Männer – was wirklich zählt. So erweitern sie ihren Horizont und stärken ihre mentale Resilienz.

Wer steckt hinter der Initative?

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Hilfe stärken.
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Für ein JA am 30. November 2025.

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